Ölspur – wer ist eigentlich verantwortlich?

Nach der StVO und den Straßengesetzen (Bundesfernstraßengesetz und Landesstraßengesetze) ist der Verursacher für die Beseitigung einer Ölspur verantwortlich. Realistisch ist er dazu aber kaum in der Lage: entweder hat er es nicht bemerkt oder ist dazu technisch nicht in der Lage.
Um möglichst schnell den verkehrsicheren Zustand der Straße wieder herzustellen, ist hier die Straßenbaubehörde auf Kosten des Verursachers gefragt. So weit die Theorie.

Da die Gefahrenabwehr und die Beseitigung der Ölspur aber unverzüglich zu erfolgen hat, muss meistens die Feuerwehr ausrücken, die durch das dichtere Netz und ständige Bereitschaft wesentlich schneller vor Ort ist. Die Weitergabe der Verantwortung an den Baulastträger muss dann später nach der Gefahrenabwehr erfolgen. Das können je nach Straße das Land, der Bund, der Kreis oder die Kommune sein.

Die entstandenen Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

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