Die seit den 90iger Jahren gültige Regelung zur Prüfung und Anwendung von Ölbindemittel auf Straße und Gewässer wurde mittels Bekanntmachung im „Gemeinsames Ministerialblatt“ vom 21. Dezember 2020 aufgehoben.
An deren Stelle treten nun für die Prüfung von Bindemitteln die bereits erschienenen DWA-Merkblätter DWA 716 ff.
Die gemäß der LTwS-Nr. 27 ausgestellten gültigen Prüfzeugnisse bleiben von dieser Regelung unbenommen.
Neuprüfungen werden ab dem Zeitpunkt der Aufhebung nur noch gemäß den aktuellen DWA-Prüfungen durch die Prüfinstitute durchgeführt.
Quelle: Gemeinsames Ministerialblatt, 71. Jahrgang, ISSN 0939-4729, Berlin 21.12.2020